Garantien beim Poolkauf

Wie lange gibt es Garantie auf den Pool?

Diese Frage wird oft und gerne gestellt, hat sich der Kunde für ein bestimmtes Fertigbecken aus GFK, Ceramic oder PP entschieden.

Nun könnten wir ganz nonchalant antworten, dass es für dieses Modell 10 Jahre, für jenes 15 oder gar 20 Jahre Garantie gibt; wir haben auch Hersteller, die mit lebenslanger Garantie auf ihre Becken winken. Dann wäre der Punkt schnell abgehakt, Kunde ist beruhigt und kann sich schnell entscheiden. Doch wir gehen auf diese Frage gerne näher ein.

Im Grunde stimmen die Angaben 10, 15, 20 Jahre ja schon. Doch beziehen sich diese Angaben schlichtweg auf die Dichtigkeit und damit auf die grundsätzliche Funktion eines Fertigbeckens. Also bedeutet die Garantie in erster Linie: Das Becken ist dicht, Wasser bleibt drin, man kann es als Pool nutzen – Aufgabe erfüllt, die Garantie hält, was sie verspricht.

Jetzt mal unter uns: Ein Becken aus glasfaserverstärktem Kunststoff, mit oder ohne Ceramicschicht, oder ein PP-Becken – die werden nicht undicht. Es geht ja um den Beckenkorpus. Uns ist vor einigen Jahren mal ein größeres Malheur passiert, als sich beim Verladen eines Pools die Traverse am Manitou gelöst hat und das etwa 350 kg schwere Stahlding aus 4 m Höhe in einen GFK-Pool abgestürzt ist. Jo, die Oberfläche ist in 1.000 Splitter geborsten, aber undicht war der Pool deshalb noch lange nicht. Die Traverse schlug weder den Boden noch die Beckenwand durch. Durch die Glasfasern ist das Material so enorm zäh, dass man schon mit der Kettensäge anrücken müsste, um ein Loch hineinzuschneiden.

Soweit klar? Undicht wird ein Becken also nicht so einfach. Und was ist mit den Einbauteilen, werden Sie fragen. Naja, die gehören ja nicht zum Beckenkörper; treten hier Undichtigkeiten an den Durchführungen für Düsen, Lampen etc. auf, dann hat das ja erstmal nichts mit dem Korpus zu tun. Aber Sie können sich entspannen; wenn ein Einbauteil einmal dicht eingebaut ist, wird es nicht von selbst undicht. Soweit so gut.

Um den tatsächlichen Umfang einer Garantie auf einen Pool zu ermitteln, muss man sich also schon die Mühe machen, das berühmte Kleingedruckte in den Garantiebedingungen der unterschiedlich Hersteller genau zu lesen. Ach so, das ist auch so ein Punkt: Die Garantie vergibt der Hersteller, nicht der Händler. Der Händler ist nur für die Gewährleistung (= Mängelhaftung) zuständig. Danach muss jeder Händler zwei Jahre Gewährleistung auf Neuwaren einräumen und deckt damit Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte. Ein Mangel bei einem Fertigpool wäre wiederum die genannte Undichtigkeit, mehr kann der Pool ja nicht. Poolkörper dicht – Gewährleistung erfüllt. Sind allerdings (für Kaufverträge nach dem 01.01.2022) 12 Monate nach der Lieferung vergangen (bis zum 31.12.2021 gelten hier 6 Monate), tritt die Beweislastumkehr ein; dann muss der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorlag.

Bei einem Einstückbecken, das nahezu 100 % von Menschenhand hergestellt wird, und das nach der Produktion noch dazu gut und gerne einige 1.000 km über die Straße transportiert wird, kann aber immer ein kleiner Makel auftreten. Ein Kratzer hier vom Verladen, eine Macke da von einem Steinschlag auf der Autobahn; eine kleine rauhe Stelle, die beim Endpolieren übersehen wurde … all das ist weder Gegenstand der Gewährleistung noch der Garantie. Dabei handelt es sich um optische Beeinträchtigungen, die die Funktion eines Pools nicht beeinflussen.

Ja und worauf bezieht sich nun die Garantie?

Zum Beispiel die Beckenfarbe:

Dass intensive Farben im Laufe der Zeit durch Umwelt-, Witterungs- und Gebrauchseinflüsse etwas verblassen, ist ja bekannt. Auch der Autolack leidet genauso wie Terrassenplatten, Fassadenfarben, Markisenstoffe … einfach alles im Außenbereich ist Umweltfaktoren wie UV-Strahlung, Nässe, extremer Trockenheit und Hitze usw. ausgesetzt. Beim Swimmingpool kommt noch die chemische Wasserbehandlung dazu. Wird ein Becken einem permanent zu hohen Chlorwert oder vernachlässigtem pH-Wert ausgesetzt, leidet die Farbe natürlich noch zusätzlich. Deshalb verlangen einige Hersteller eine detaillierte Aufstellung der Wasserwerte über die Jahre des Betriebes. Echt, kein Witz. Am besten, Sie legen sich schon mal eine Excel-Tabelle für die nächsten 10 Jahre an.

Dieser Tage wurden uns GFK-Becken angeboten, die uns eigentlich ganz gut gefallen haben. Der Hersteller verspricht auch 15 Jahre Garantie. Das wollte ich halt mal wieder genauer wissen und habe die Garantiebedingungen angefordert. Davon abgesehen, dass es dann auf die Farbe doch nur 2 Jahre Garantie gibt, steht da wörtlich, dass die Garantie bei unzureichender Wartung erlischt (“unzureichend” ist aber nicht genauer definiert), und, wenn ein automatisches Dosiersystem eingesetzt wird, die Kalibrierung der Sonden von einem zugelassenen professionellen Drittanbieter erfolgen muss. Auf Wasserdichtigkeit gibt es aber tatsächlich 15 Jahre Garantie. Nein, nein – solche Becken bieten wir Ihnen nicht an. Hätten Sie es gelesen?

Bei unseren Herstellern wird natürlich auch auf die Wasserbehandlung Bezug genommen; hier werden Empfehlungen geben, die ja auch Sinn machen, aber es werden keine ellenlangen Listen verlangt.

Solche Bedingungen lesen wir gerne:

Der Hersteller übernimmt 10 bzw. 20 Jahre (bei Ceramic-Becken) Jahre Garantie gegen das Auftreten von Osmose. Das ist doch mal eine klare Ansage. Ja, die Garantie ist degressiv; die Osmose wäre ja – wenn’se denn überhaupt kommt – nicht immer da gewesen.

Bei einem französischen Hersteller ist die Oberfläche explizit in den Garantiebedingungen aufgeführt. Auch hier werden volle 10 Jahre Garantie auf das Gelcoat gewährt. Zur Absicherung der Garantien besteht sogar eine Rückversicherung.

Das Fazit zur Garantie:

Wenn Sie sich für ein Becken interessieren und vorab die Garantiebedingungen einsehen möchten, lassen Sie es uns gerne wissen. Allerdings gibt es halt auch bei Fertigbecken keine Vollkasko, bei keinem Hersteller. Jeder hat so seine Eingrenzungen, Ausschlüsse und engere oder weitere Bedingungen.

Was uns viel wichtiger ist, als irgendwelche Garantiebedingungen, ist die partnerschaftliche und ehrliche Zusammenarbeit mit unseren Herstellern. Die Entfernung von Haarrissen (Spinnen) gehören in der Regel nicht zum Leistungsumfang. Bei den meisten Herstellern wurden wir bisher nie enttäuscht, auch solche minimale optische Makel wurden einfach und ohne großes Federlesen repariert. Dazu verkaufen wir einfach zu viele Becken, als dass uns die Hersteller enttäuschen möchten.

By the way: Bei den von uns bisher verkauften Fertigbecken (bis zu 300 Stück p. a. seit mittlerweile 17 Jahren) hatten wir noch keinen echten Osmoseschaden.

Und wie ist das mit dem Poolzubehör?

Die Garantien für das Poolzubehör wie Filteranlagen, Wärmepumpen etc. sind abhängig vom jeweiligen Hersteller und können sehr unterschiedlich sein. Dabei bedeutet eine kurze Garantiezeit nicht, dass das Gerät nichts taugt. Unsere “Reklamationsquote” ist über die letzten Jahre mit unter 1 % extrem niedrig. Das hängt natürlich auch damit zusammen, dass  ein Produkt, das uns Kummer bereitet, also viele Reklamationen verursacht, einfach ganz schnell aus dem Angebot fliegt. Wir wollen es ja auch schön haben.

Dann gibt es noch die Verschleißteile.

Normaler Verschleiß bezeichnet die Tatsache, dass ein Produkt nach einiger Lebensdauer einfach kaputt geht und stellt keinen Sachmangel dar. Es kommt demnach auf die übliche Haltbarkeit eines Teils an, also die Zeit, die für das Alter und Nutzungsleistung eines Produktes typisch ist. Handelt es sich also um normalen Verschleiß, muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten. Die Abgrenzung jedoch, ob es sich um Verschleiß handelt, oder ob ein Produkt bereits mit Mängeln behaftet war, ist oft schwierig. Grundsätzlich zählen zu den Verschleißteilen alle Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch durch normale Abnutzung ihre Funktion verlieren.

Jede Branche hat so ihre eigenen Verschleißteile-Listen, für die Poolbranche sind mir allerdings keine “amtlichen” Listen bekannt. Wir verfahren hier eher nach dem Prinzip “gesunder Menschenverstand” und “übliche Haltbarkeit” im Vergleich zu anderweitig eingesetzten Produkten.

Unterwasserscheinwerfer sind z. B. solche Verschleiß-Kandidaten. Diese kann man ja auch ganz einfach mit allen anderen Lampen im Haushalt vergleichen. Mit der üblichen Haltbarkeit ist es allerdings so eine Sache. Eine Glühbirne, die selten benutzt wird, hält ohne Frage länger als eine, die x-Mal täglich an- und ausgeschaltet wird. Deshalb ist eine übliche Haltbarkeit auch schwer einzuschätzen. Auf jeden Fall gehören die Birnen der Unterwasserscheinwerfer zu den Verschleißteilen, für die keine Gewährleistung besteht. Manche Hersteller gewähren allerdings Garantien. Fragen Sie einfach mal nach und sind Sie bitte nicht beleidigt, wenn Ihre Birne keine Garantie hat.

Ebenso gehören die Sonden von automatischen Dosieranlagen zu den Verschleißteilen. Sonden leben nun mal nicht ewig. Die Liste läßt sich fortsetzen mit Kabeln, Filterpumpen, Ventilen, Bodensaugerdüsen, auch Teile von Reinigungsrobotern unterliegen Verschleiß durch Abnutzung.

Wir werden auch alle nicht jünger 😉

Bleiben Sie uns gewogen.

Herzlichst

Gabi Zingg

2022-02-15T14:25:50+01:00